Die Beschwerde ist somit gutzuheissen und der angefochtene Entscheid ist aufzuheben. Da sich die Beschwerdeführerin zurzeit in einer ärztlich angeordneten FU befindet, kann nur eine Aufhebung der Untersuchungshaft erfolgen, nicht hingegen eine Entlassung aus UPD Waldau, Station Etoine. […] 4