Im Weiteren gab die Beschwerdeführerin an, ihr Ehemann habe Detektive engagiert, um sie zu kontrollieren, und wisse mittels GPS immer, wo sie sich befinde (S. 7, Z. 221 ff. und S. 8, Z. 241 ff.). Diese anlässlich der Hafteröffnung getätigten Aussagen bestätigte die Beschwerdeführerin anlässlich der Einvernahme vor dem Zwangsmassnahmengericht. Gemäss Kurzgutachten von Dr. Klecha ist bei der Beschwerdeführerin vom Vorliegen eines paranoiden Syndroms auszugehen, welches von überwertigen Ideen bis hin zu Wahngedanken, Wahnstimmung und Wahnwahrnehmungen gekennzeichnet sei. Eine