Dorothee Klecha, als Gutachterin teil. Im Rahmen dieser Einvernahme gab die Beschwerdeführerin an, sie habe Angst gehabt, dass ihr Ehemann ihre ältere Tochter T. ins Ausland entführen würde, um sie anschliessend zu erpressen, ihm im Gegenzug S. zu geben (vgl. S. 5, Z. 153 ff. und S. 6, Z. 193 ff.). Sie habe mit ihrem Ehemann ein Spielchen treiben wollen, um ihm zu zeigen, dass sie Macht habe (S. 5, Z. 131 ff., S. 6, Z. 164). Sie sei davon ausgegangen, dass sie im Erpressungsfall einen Austausch von T. gegen S. hätte verhindern können, indem sie das Kind N. als „Pfand“ in der Hand gehalten hätte (S. 6, Z. 193 ff.; S. 7, Z. 197 ff.).