Daraufhin eröffnete der Staatsanwalt am 21. Oktober 2014 eine Untersuchung wegen Entführung. Gleichentags konnten die Beschwerdeführerin, ihre Tochter S. sowie das Kind N. durch die Polizei angehalten werden. Gestützt auf eine ärztlich angeordnete FU wurde die Beschwerdeführerin in die UPD Waldau verbracht. Anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 24. Oktober 2014 nahm neben der Verteidigung auch die Leitende Ärztin FPD, Frau Dr. Dorothee Klecha, als Gutachterin teil.