Wenig später (14.35 Uhr) habe die Mutter von N. die Polizei über das Vorgefallene informiert. Der von der Beschwerdeführerin getrennt lebende Ehemann und Vater von S. sei, nachdem er von der Mutter von N. kontaktiert worden war, ebenfalls mit der Polizei in Verbindung getreten und habe auf die psychischen Probleme seiner Ehefrau hingewiesen. Seine Tochter S. habe er seit drei Wochen nicht mehr gesehen und von der Schule habe er die Information erhalten, dass S. am Vortag, dem 20. Oktober 2014, nicht zum Unterricht erschienen sei. Daraufhin eröffnete der Staatsanwalt am 21. Oktober 2014 eine Untersuchung wegen Entführung.