Er habe die Beschwerdeführerin sporadisch wegen der psychisch belastenden Situation gesehen und behandelt. Vor allem anfangs 2014 habe sie sich in einer psychologischen Erschöpfungssituation befunden und habe ärztlich und medikamentös behandelt werden müsse. In der Folge habe sie sich zunehmend in fachärztliche Betreuung gegeben. Ein weiteres Schreiben von T., Naturheilkunde, bestätigt, dass die Beschwerdeführerin sie im September 2013 aufsuchte. Die gesundheitliche Situation sei aufgrund der Vorkommnisse mit ihrem Sohn ausser „Rand und Band“ geraden. Die posttraumatische Belastungsstörung bedürfe einer intensiven Therapie.