Dies habe jedoch, entgegen dem beabsichtigten Zweck, dazu geführt, dass sich ihr Sohn mehr und mehr von ihnen entfernt und sich mit wesentlich älteren Männern wie dem Beschuldigten A. verbunden gefühlt habe. Die im Elternhaus dadurch entstandene Stresssituation habe ein weiteres Zusammenwohnen verunmöglicht. Auf Anraten der Fachleute sei ihr Sohn zuerst in der Notaufnahmegruppe für Jugendliche der Stadt Bern und anschliessend für die andauernde Betreuung im Burgerlichen Jugendwohnheim untergebracht worden. Die den Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten seien somit kausal für die durch diese Betreuungsmassnahmen entstandenen Vermögenseinbussen.