Das strafrechtliche Verhalten der Beschuldigten sei kausal für diese Kosten. Die geschickten Manipulationen der Beschuldigten, welche in mindestens einem Fall sogar in sexuellen Handlungen gemündet hätten, hätten sie dazu veranlasst, bei ihrem Sohn strengere erzieherische Massnahmen anzuwenden. Begleitend dazu sei eine psychologische Betreuung von G. für sinnvoll erachtet worden. Dies habe jedoch, entgegen dem beabsichtigten Zweck, dazu geführt, dass sich ihr Sohn mehr und mehr von ihnen entfernt und sich mit wesentlich älteren Männern wie dem Beschuldigten A. verbunden gefühlt habe.