Am 20. Oktober 2014 reichten die Eltern und Erziehungsberechtigten des Geschädigten und Opfers Beschwerde ein und beantragten sinngemäss die Weiterführung des Strafverfahrens. Weiter gaben sie an, sich als Privatkläger konstituieren zu wollen, um im Rahmen einer Zivilklage Schadenersatz und allenfalls Genugtuungsansprüche gegen die Beschuldigten geltend zu machen.