Im Rahmen der protokollarischen Einvernahme gab dieser an, dass es mit A. im Hotel S. in Bern zu einvernehmlichem Oralverkehr gekommen sei. A. lebe in Chicago und sei während seinen Ferien ein paar Tage in die Schweiz gereist. G. gab weiter an, sich im Chatforum mit ca. drei weiteren Männern unterhalten zu haben. Zu sexuellen Handlungen oder Austausch von Nacktfotos sei es nicht gekommen. Getroffen habe er einzig einen D. Nachdem Abklärungen im Hotel S. ergaben, dass ein A. aus Chicago im […] 2013 dort Gast gewesen war, dehnte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung auf A. aus.