Auch wenn das Regionalgericht betone, es gehe nicht darum, ihm seine prozessualen Rechte als Privatkläger einzuschränken, habe der Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege eben gerade dies zur Folge. Weder erlaube es seine finanzielle Situation, seinen Rechtsbeistand auf privater Basis zu mandatieren, noch sei er in der Lage, anlässlich der Hauptverhandlung, an welcher die Staatsanwaltschaft persönlich vertreten sei und die Gutachterin befragt werden soll, seine Rechte selber wahrzunehmen und sich adäquat zur Schuldfrage bzw. zum umfangreichen forensischpsychiatrischen Gutachten zu äussern.