Ihm wird vorgeworfen, B. mit einem zerschlagenen Bierglas mehrmals geschlagen und dabei im Gesicht verletzt zu haben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland beantragte beim Regionalgericht Bern-Mittelland gestützt auf das forensischpsychiatrische Gutachten, welches von der Schuldunfähigkeit des Beschuldigten ausgeht, eine Massnahme nach Art. 59 ff.