Regeste Der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft nicht Anklage erhebt, sondern beim Gericht eine Massnahme nach Art. 59 ff. StGB beantragt, rechtfertigt nicht den Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege für die Privatklägerschaft wegen Aussichtslosigkeit der Zivilklage. Die allfällige Schuldunfähigkeit ist Prüfgegenstand der Hauptverhandlung und dazu kann sich die Privatklägerschaft äussern. Redaktionelle Vorbemerkungen Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung geführt. Ihm wird vorgeworfen, B. mit einem zerschlagenen Bierglas mehrmals geschlagen und dabei im Gesicht verletzt zu haben.