4 son tatsächlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren ist, hätte die angehaltene Person stets die hohen Kosten für die angeordnete Blut- und Urinanalyse zu bezahlen – unabhängig davon, ob das Resultat der Probe positiv oder negativ ausfällt. Dies kann aber nicht Sinn und Zweck des Gesetzes sein. Die Beschwerde ist folglich gutzuheissen.