3. Der Beschwerdeführer wurde am 27. Oktober 2013 um ca. 02.45 Uhr von der Polizei angehalten. Die Polizeibeamten stellten bei ihm eine schlangenlinienartige Fahrweise sowie eine lallende und schwer verständliche Aussprache fest. Angesprochen auf den Alkoholgeruch gab er an, am Vorabend Alkohol getrunken zu haben. Es wurden schliesslich ein Atemlufttest zur Bestimmung des Blutalkoholgehalts und ein Mahsan- Drogenschnelltest durchgeführt. Der Beschwerdeführer wurde sowohl auf Alkohol als auch auf Kokain und THC positiv getestet, weswegen anschliessend die Abnahme einer Blut- und Urinprobe im Spital angeordnet wurde.