Verfahrensbeteiligte M. F. v.d. Rechtsanwältin A. M. Beschuldigter/Beschwerdeführer Gegenstand Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz / Nichtanhandnahme / Kosten Beschwerde gegen die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt Thomann, vom 7. Januar 2014 (O 13 11370) Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 7. Januar 2014 hinsichtlich Ziff. 2 und 3 aufgehoben. Die Kosten der Blut- und Urinanalyse von CHF 936.00 und die Gebühren von CHF 100.00 trägt der Kanton.