2 Empfang mit „Zugestellt durch“ vermerkt ist, was bedeutet, dass die Zustellung am Domizil des Beschwerdeführers erfolgte (bei einer Entgegennahme am Postschalter wäre stattdessen der Vermerk „Zugestellt Schalter“ aufgeführt, vgl. die Begriffserklärung der Post: http://www.post.ch/post-versenden-track-and-trace-begriffserklaerung). Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, die Zustellung sei nicht rechtsgültig erfolgt bzw. die Sendung hätte seinem Vater gar nicht ausgehändigt werden dürfen, kann ihm nicht gefolgt werden.