Mit Verfügung vom 3. Juni 2014 ernannte die Staatsanwaltschaft B. in der Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte als sachverständige Person und zog ihn zur Einvernahme u.a. der Beschuldigten bei. Zudem wurde er damit beauftragt, im Anschluss an die Einvernahme eine Ergänzung zum Aktengutachten vom 10. März 2014 zu verfassen. Die Beschuldigte stellte in der Folge ein Ausstandsgesuch. Auszug aus den Erwägungen: […]