Redaktionelle Vorbemerkungen Im Zusammenhang mit der Untersuchung des aussergewöhnlichen Todesfalls von C. sel. beauftragte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland am 31. Januar 2014 D. vom Institut für Rechtsmedizin (IRM) mit der Erstellung eines Gutachtens, wobei der Beauftragte ermächtigt wurde, einen Mitarbeiter des Instituts mit der Ausarbeitung des Gutachtens zu beauftragen. Das Gutachten wurde am 10. März 2014 von B. erstellt. Mit Verfügung vom 3. Juni 2014 ernannte die Staatsanwaltschaft B. in der Strafuntersuchung gegen die Beschuldigte als sachverständige Person und zog ihn zur Einvernahme u.a. der Beschuldigten bei.