Er habe ihm hierauf mitgeteilt, dass die Einvernahme wohl bis in den Mittag hinein gehen werde. Dem Zwangsmassnahmenrichter sei versprochen worden, dass das Zwangsmassnahmengericht unmittelbar nach Beendigung der Einvernahme das entsprechende Protokoll erhalte, so dass die Ergebnisse dieser Einvernahme in den Entscheid miteinfliessen könnten. Das Einvernahmeprotokoll sei dem Zwangsmassnahmengericht mit einem Begleitschreiben, in welchem am Haftverlängerungsantrag festgehalten worden sei, nach der Einvernahme überbracht worden.