Redaktionelle Vorbemerkungen Mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 28. Mai 2014 wurde das Haftverlängerungsgesuch der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland im schriftlichen Verfahren abgewiesen und der Beschuldigte zuhanden des Migrationsdienstes des Kantons Bern aus der Untersuchungshaft entlassen. Dagegen kündigte die Staatsanwaltschaft um 14.10 Uhr Beschwerde an und überbrachte diese um 16.50 Uhr dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht.