2 7.3 Die KoFako hat in ihrer Beurteilung ein stabiles, individuell auf die Bedürfnisse des Beschwerdeführers massgeschneidertes Setting mit wenigen Stressoren empfohlen, in welchem die medikamentöse Behandlung seiner schizophrenen Grunderkrankung gewährleistet wird. Ein solches Setting wurde als ausreichend erachtet, um eine Verschlechterung des Krankheitsbilds des Beschwerdeführers zu verhindern und ihn von der Begehung geringfügiger Delikte (wie Drohungen, Tätlichkeiten und sexuelle Belästigungen) abzuhalten (Gutachten der KoFako vom 8. Januar 2014, S. 8).