gegen den Beschuldigten wegen versuchter Vergewaltigung und Diebstahls angeordnet und am 28. Mai 2009 bereits um fünf Jahre, bis zum 11. Mai 2014, verlängert worden ist. Gestützt auf diesen Antrag beantragte die zuständige Verfahrensleitung des Regionalgerichts am 2. Mai 2014 beim Regionalen Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung der Sicherheitshaft über den Verurteilten für die vorläufige Dauer von drei Monaten. Gegen den gutheissenden Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts reichte der Beschuldigte Beschwerde ein.