Redaktionelle Vorbemerkungen Am 27. März 2014 stellte die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug der kantonalen Poli- zei- und Militärdirektion (ASMV) dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) einen Antrag auf einjährige Verlängerung der stationären Massnahme, welche mit Urteil des ehemaligen Kreisgerichts III Aarberg-Büren-Erlach vom 23. August 2004 gegen den Beschuldigten wegen versuchter Vergewaltigung und Diebstahls angeordnet und am 28. Mai 2009 bereits um fünf Jahre, bis zum 11. Mai 2014, verlängert worden ist.