wegen versuchter Vergewaltigung und Diebstahls / nachträglicher Entscheid (Verlängerung der stationären Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB) / Anordnung Sicherheitshaft Regeste Die für die Haftanordnung zuständige Instanz hat allfällige Ersatzmassnahmen (unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit und der Subsidiarität) auch dann zu prüfen, wenn kein entsprechender Antrag vorliegt. Es reicht aus, dass eine solche Ersatzmassnahme „zur Diskussion gestellt wird“.