BK 2014 155 Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Trenkel, Oberrichter Stucki Gerichtsschreiber Baloun vom 13. August 2014 in der Strafsache gegen A. Beschuldigter B. vertreten durch Rechtsanwalt X. Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer Verletzung des Amtsgeheimnisses / Nichtanhandnahme Regeste Der amtliche Verteidiger gilt nicht als Beamter im Sinne von Art. 320 Abs. 1 bzw. Art. 110 Abs. 3 StGB, weshalb er sich nicht der Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig machen kann.