BK 2014 141 Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Trenkel, Oberrichter Stucki Gerichtsschreiber Kind vom 13. Oktober 2014 in der Strafsache gegen A. Beschuldigte B. GmbH, handelnd durch C. vertreten durch Rechtsanwalt X. Strafklägerin/Beschwerdeführerin wegen Widerhandlung gegen das Urheberrecht sowie unlauterer Wettbewerb / Nichtanhandnahme