Die Beschwerdekammer berücksichtigte entsprechend, dass auch eine ratenweise Bezahlung der Gesamtbeträge nicht völlig unzumutbar erschien. In BK 11 315 wurden die Kosten ausserdem in zeitlichen Abständen von zwei bis fünf Monaten auferlegt, womit für die Bezahlung der einzelnen Beträge genügend Zeit bestand und die Forderungen nicht auf einmal fällig wurden. 5.1 Der Beschwerdeführer lebt in knappen finanziellen Verhältnissen. Er und seine 10- köpfige Familie werden vom Sozialdienst unterstützt.