Einmal ging es um Fr. 123.00, Fr. 100.00, Fr. 100.00, Fr. 100.00, Fr. 150.00 sowie Fr. 100.00 aus insgesamt 6 Strafmandaten (Total: Fr. 673.00) bzw. um dreimal Fr. 100.00. Anders als im vorliegenden Verfahren, waren die Gesamtbeträge aber relativ gering bzw. überschritten die Grenze von Fr. 300.00 gar nicht. Die Beschwerdekammer berücksichtigte entsprechend, dass auch eine ratenweise Bezahlung der Gesamtbeträge nicht völlig unzumutbar erschien.