Ein Ergebnis, das nicht hingenommen werden könnte. Dabei verwies sie auf zwei Beschlüsse der Beschwerdekammer vom 16. Februar 2012 (BK 11 315) und vom 19. September 2012 (BK 12 239). Darin wies die Beschwerdekammer die Beschwerden gegen die abgewiesenen Erlassgesuche ab. Einmal ging es um Fr. 123.00, Fr. 100.00, Fr. 100.00, Fr. 100.00, Fr. 150.00 sowie Fr. 100.00 aus insgesamt 6 Strafmandaten (Total: Fr. 673.00) bzw. um dreimal Fr. 100.00. Anders als im vorliegenden Verfahren, waren die Gesamtbeträge aber relativ gering bzw. überschritten die Grenze von Fr. 300.00 gar nicht.