2 dieser Frage zu äussern. Dieses Vorgehen hätte sich umso mehr aufgedrängt, als aufgrund des Telefongesprächs mit Rechtsanwalt Y. vom 30. Januar 2013 (also noch vor Genehmigung des abgekürzten Verfahrens) klar wurde, dass dieser bzw. die Beschwerdeführerin nichts von der fehlenden Vollmacht und der daraus abgeleiteten Ungültigkeit der Konstituierung gewusst hatten.