Redaktionelle Vorbemerkungen Die Beschwerdeführerin, damals noch vertreten durch Rechtsanwalt Z., teilte der Staatsanwaltschaft bereits im Januar 2012 mit, dass sie sich am Verfahren als Zivilklägerin beteiligen wolle. Die Staatsanwaltschaft verlangte von ihr eine schriftliche Vertretungsvollmacht, welche