Würdigung der Aussagen eines rund 4 ½ Jahre alten Kleinkinds zu sexuellen Übergriffen die im umstrittenen Protokoll enthaltenen Zugeständnisse und Selbstbelastungen auszublenden. Daraus folgt, dass die Belassung eines möglicherweise unverwertbaren Beweismittels einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellen kann. Die betroffene Person hat folglich ein Interesse daran, dass die Verwertbarkeit eines Beweismittels frühzeitig überprüft wird, damit ein unverwertbares Beweismittel auch frühzeitig aus den Akten entfernt werden kann. Ein wie in Haftverfahren eingeschränkter Prüfmassstab würde diesem Anliegen nicht genügen. Sollte auf eine Unverwertbarkeit geschlossen werden und damit