Redaktionelle Vorbemerkungen Gegen A. wird ein Strafverfahren wegen Beschimpfung, übler Nachrede und Verleumdung etc., begangen zum Nachteil der Privatklägerin B., geführt. Die Parteien sind Eltern einer gemeinsamen Tochter. Zwischen ihnen bestehen Differenzen im Zusammenhang mit den Kontaktrechten des Kindsvaters zur Tochter. Angefochten war die Gutheissung eines Beweisantrags, mit welcher die von der Privatklägerin eingereichte Handy-Aufnahme zu den Akten erkannt worden war.