2 rechts betroffen, sondern eine Vielzahl von unbescholtenen Gästen. Wie im vom Bundesgericht beurteilten Fall 1C_350/2013 gehe es auch hier um eine klar umschriebene Frage von grundsätzlicher Bedeutung, namentlich um die Zulässigkeit konkreter Zwangsmassnahmen bei sich immer wieder gleich oder ähnlich zutragenden polizeilichen Aktionen. 3.3 Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden.