Redaktionelle Vorbemerkungen Beschwerde gegen den verweigerten Wechsel der amtlichen Verteidigung. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass ihm in unzulässiger Weise, ohne sachliche Begründung, sein gesetzliches Recht auf Bestimmung seiner Verteidigung verwehrt worden sei. Er sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen, als er seine Einwilligung für die amtliche Verteidigung durch Rechtsanwalt Y. gegeben habe. Der Vorgang der Nachfrage im Sinn von Art. 133 Abs. 2 StPO geht nicht aus dem entsprechenden Einvernahmeprotokoll hervor. 1 Auszug aus den Erwägungen: [...]