3 versammlung [Ständerat], Wintersession 2006, 4. Sitzung vom 7. Dezember, S. 1011; Amtliches Bulletin der Bundesversammlung [Nationalrat], Sommersession 2007, 10. Sitzung vom 18. Juni, S. 952). Von einem Versehen kann in Anbetracht des explizit auf natürliche Personen zugeschnittenen Wortlauts nicht ausgegangen werden. Abgesehen davon wird in der Botschaft im Zusammenhang mit Art. 121 Abs. 2 StPO ausgeführt, dass auch Versicherungen und Behörden als Rechtsnachfolger in Frage kommen.