4.3 Diese Ausführungen widerlegen auch die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie sei als Rechtsnachfolgerin und Universalsukzessorin nach wie vor unmittelbar geschädigt, weil das strafrechtlich geschützte und durch die Beschuldigten verletzte Rechtsgut des Vermögens der übernommenen Gesellschaft durch die Fusion auf sie übergegangen sei. Wie dargelegt, begründet die Universalsukzession keine unmittelbare Schädigung.