1. Gegen J. wird u.a. wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Am 13. Juni 2013 wies die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben dessen Antrag ab, wonach das Protokoll der Einvernahme von S. vom 11. Januar 2011 sowie die darauf Bezug nehmenden Passagen der parteiöffentlichen Einvernahme von S. vom 21. Januar 2011, namentlich Z. 98-101 und Z. 142-156, ebenso wie die darauf Bezug nehmenden Passagen des Schlussberichts vom 4. Juli 2011, Deliktsblatt 5 (S. 31 ff. des Berichts), namentlich der 3. Absatz auf S. 33, aus den Akten zu weisen sei.