Verfahrensbeteiligte J. a.v.d. Rechtsanwalt J. Beschuldigter/Beschwerdeführer Gegenstand qualifizierte Widerhandlungen gegen das BetmG, Tätlichkeiten, Beschimpfung, Drohung sowie Hausfriedensbruch / Entfernung von Aktenstücken wegen Unverwertbarkeit Beschwerde gegen die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben, Staatsanwältin Schultz Aschenberger, vom 13. Juni 2013 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, ausmachend Fr. 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.