427 Abs. 1 lit. c StPO der Privatklägerschaft bei Verweisung der Zivilklage auf den Zivilweg Verfahrenskosten auferlegt werden können, auf ein Obsiegen der beschuldigte Person geschlossen werden (so KÜNG, in: Kommentierte Textausgabe zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Art. 432; MIZEL/RÉTORNAZ, in: Commentaire Romand CPP, Art. 432 N 2; MOREILLON/PAREIN-REYMOND, in: Petit commentaire CPP, Art. 432 N 7). SCHMID bezeichne es zumindest als naheliegend, dass in einem Fall wie dem vorliegenden von einem Unterliegen der Privatklägerschaft ausgegangen werden könne (in: Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, 2009, Art. 432 N 2).