Redaktionelle Vorbemerkungen Die Staatsanwaltschaft führte gestützt auf eine Anzeige von A. gegen seine geschiedene Ehefrau B. eine Strafuntersuchung wegen (u.a.) Diebstahls, evtl. unrechtmässiger Aneignung von Dokumenten. A. konstituierte sich als Privatkläger. Gleichzeitig ermittelte die Staatsanwaltschaft gestützt auf die Anzeige von B. gegen A. wegen Veruntreuung eines Pferdes und Diebstahls eines Traktors. Auch B. konstituierte sich als Privatklägerin. Am 10. April 2013 stellte der zuständige Staatsanwalt das Strafverfahren bezüglich der vorgenannten Delikte ein und verwies die gegenseitig erhobenen Zivilansprüche auf den Zivilweg.