4 Angeschuldigten deliktisch erlangte, aber für ihn entlastende Beweise immer verwendet werden könnten, ausser wenn diese Beweise den Interessen eines Mitangeschuldigten schaden würden. Diesfalls müssten die Interessen des Mitangeschuldigten, nicht gestützt auf illegale Beweise verurteilt zu werden, berücksichtigt werden. Die entsprechenden Beweise könnten nicht gegen den Mitangeschuldigten verwertet werden, sollten aber in dieser Konstellation trotzdem zu Gunsten des ersten Angeschuldigten gebraucht werden dürfen. In der hier interessierenden Konstellation wird gegen einen einzelnen Täter ermittelt,