2 rin von den Aufnahmen Kenntnis hatte, Aussage gegen Aussage gegenüber. Es ist der Beschwerdeführerin darin zuzustimmen, dass diese Frage vorab zu beantworten ist (so auch im Urteil des Bundesgerichts 1B_22/2012 vom 11. Mai 2012), und zwar unabhängig davon, ob wegen Verletzung von Art. 179ter StGB eine Strafanzeige hängig ist oder nicht. Beweisverbote sind in jedem Verfahrensstadium und für alle Entscheidungen während eines Strafverfahrens zu berücksichtigen (GLESS, in: Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, Basel 2011, Art. 141 N 35, auch zum Folgenden);