Auszug aus den Erwägungen: [...] 1. B. reichte am 7. Mai 2011 gegen ihren Ehemann, A., Strafanzeige wegen Körperverletzung, Tätlichkeit, Drohung und Nötigung ein und konstituierte sich als Privatklägerin. Sie machte zusammengefasst geltend, dass ihr Ehemann nach der Heirat ein unkontrolliertes und aggressives Verhalten an den Tag gelegt habe. Neben den ständigen verbalen Angriffen und Drohungen sei sie auch regelmässig Opfer körperlicher Gewalt gewesen. Daneben sei sie gezwungen worden, einen Ehevertrag zu unterzeichnen. Aufgrund dieser Anzeige eröffnete die Staatsanwaltschaft eine