3 (Amtliches Bulletin der Bundesversammlung [Ständerat], Wintersession 2006, 4. Sitzung vom 7. Dezember, S. 1011; diesen Änderungen schloss sich auch der Nationalrat an: Amtliches Bulletin der Bundesversammlung [Nationalrat], Sommersession 2007, 10. Sitzung vom 18. Juni, S. 952). Damit ermöglichten es die Räte, dass eine Person auch blosser Strafantragsteller sein kann, ohne sich als Privatkläger konstituieren und am Verfahren teilnehmen zu müssen. Als Folge davon wurden sowohl die Kosten- als auch die Entschädigungsbestimmungen gemäss Art.