le retrait de la plainte. On peut donc renoncer à se constituer comme partie plaignante et participer au procès, sans pour cela renoncer automatiquement à la plainte.“ Altbundesrat Christoph Blocher erklärte in diesem Zusammenhang, sie seien mit dieser Streichung einverstanden. Sonst gebe es Probleme. „Denken Sie an einen Ladendiebstahl. Da wird eine Strafanzeige gemacht, aber der Betreffende will nicht auch noch am Verfahren beteiligt sein und alle Schriften bekommen. Mit der restriktiveren Fassung, wie sie der Entwurf vorsieht, wäre das die Folge. Darum schliessen wir uns der Kommission an. Das hat dann auch Änderungen bei den Artikeln 433 und 434 zur Folge“