244 N 16; SPORI, Vereinbarkeit des Erfordernisses des aktuellen schutzwürdigen Interesses mit der Rechtsweggarantie von Art. 29a BV und dem Recht auf eine wirksame Beschwerde nach Art. 13 EMRK, AJP 2008 147, 152). Es ist daher nicht ersichtlich, weshalb der Beschwerdeführer vorbringt, ein Verfahren nach Art. 431 StPO biete angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffes keinen wirksamen Rechtsschutz. Dies wird von ihm auch nicht näher begründet. Nach dem Gesagten ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. […] 5