Zudem könne eine ähnliche Konstellation wie die Vorliegende jederzeit wieder auftreten, beispielsweise aufgrund neuer Strafanzeigen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme in einer Situation wie der vorliegenden als rechtmässig erscheine, sei von grundsätzlicher Bedeutung, mithin bestehe auch ein hinreichendes öffentliches Interesse. Ein geschütztes Rechtsschutzinteresse sei, was die Feststellung der Rechtmässigkeit der angefochtenen Verfügungen betreffe, klarerweise gegeben.