BK 2012 42 Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Stucki, Oberrichter Trenkel Gerichtsschreiberin Bohren vom 13. Juni 2012 in der Strafsache gegen A. verteidigt durch Rechtsanwältin X. Beschuldigter/Beschwerdeführer B. und C. beide vertreten durch Rechtsanwalt Y. Straf- und Zivilkläger wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede / Hausdurchsuchung